Neue Covid-19 Investitionsprämie

AWS Investitionsprämie

Um Neuinvestitionen in abnutzbare Anlagegüter – Gebäude, Maschinen, technische Einrichtungen – nach der von der Pandemie betroffenen Wirtschaft (Land-und Forstwirtschaft mit eingeschlossen) anzuregen, wurde eine neue

Investitionsprämie (Covid 19 Investitionsprämie oder AWS Investitionsprämie)

eingerichtet.

Sie kann online ab 1.8.2020 bis 28.2, 2021 beim AWS beantragt werden und gilt für Investitionen, die nach dem 1.8.2020 begonnen wurden und bis 28.2.2022 abgeschlossen sein müssen.

Mindestbetrag: 5.000.- Euro ohne Ust

Höhe der Prämie:

  • 7% der förderbaren Investitionssumme
  •  14% für Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit.

Die Prämie wird als steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist mit anderen EU Förderungen oder national finanzierten Förderungen parallel abrufbar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bild: Austria Wirtschaftsservice